RIDER ENTRY AGREEMENT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weekender Bayerischer Wald 2026
§1 Anwendung – Gültigkeit
Der Weekender (im Folgenden „die Veranstaltung“ genannt) ist eine Veranstaltung, die von der Schuberth & Rotter GbR, Sandrartstraße 26, 80687 München, Deutschland (im Folgenden „der Veranstalter“ genannt) organisiert wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind unter https://we-are-cyclists.de/events/munich-milan-gravel/ veröffentlicht und sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Fassung.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB in vollem Umfang. Eine separate Haftungsfreistellung sowie eine Einverständnis- und Datenerklärung müssen vom Teilnehmer zusätzlich bei der persönlichen Akkreditierung unterzeichnet werden.
Diese AGB ersetzen zusammen mit der bei der Akkreditierung unterzeichneten Haftungsfreistellung sowie der Einverständnis- und Datenerklärung alle zuvor herausgegebenen Versionen dieser Dokumente, die den Teilnehmern während des Anmeldeprozesses im Zusammenhang mit Munich-Milan-Gravel ausgehändigt und von ihnen unterzeichnet wurden. Es sind ausschließlich die aktuellen Versionen rechtswirksam.
§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
- Die Teilnahme am Weekender steht gesunden, erfahrenen und gut trainierten Personen offen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand und seine körperliche Verfassung. Die Teilnehmer müssen sich der Distanz, des Geländes und der Bedingungen der Veranstaltung – einschließlich kalter Temperaturen, möglichen Regens, Windes – voll bewusst sein und sich entsprechend vorbereiten.
- Teilnehmen darf jeder, der die Anmeldung vollständig abgeschlossen hat.
- Organisatorische Maßnahmen und Anweisungen werden den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung mitgeteilt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend gekennzeichneten Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Dritter gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Person jederzeit auszuschließen.
- Alle in diesen AGB und in ergänzenden Veranstaltungsunterlagen enthaltenen Vorschriften, Anweisungen und Richtlinien stellen unmittelbare vertragliche Verpflichtungen dar. Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber der Schuberth & Rotter GbR geltend gemacht werden.
- Teilnahmebedingungen für das „Weekender“-Event – Teilnehmer*innen müssen:
- über eine gültige Versicherung verfügen, die Notfallbergung (Suche und Rettung) sowie Rücktransport abdeckt;
- eine unterzeichnete Kopie dieser AGB (digital oder persönlich) sowie die Haftungsfreistellung und die Einwilligungs- und Datenerklärung persönlich eingereicht haben;
- dem offiziellen Kommunikationskanal der Veranstaltung (WhatsApp-Gruppe) beigetreten sind, um während der Veranstaltung auf dem Laufenden zu bleiben. Teilnehmer*innen, die dem offiziellen Kommunikationskanal der Veranstaltung nicht beigetreten sind, erhalten wichtige Mitteilungen möglicherweise nicht rechtzeitig oder gar nicht.
Teilnehmer*innen, die nicht alle Startvoraussetzungen erfüllt haben, dürfen nicht an den Start gehen.
§3 Anmeldung – Bestätigung – Bezahlung – Rückerstattungen
- Die Anmeldung erfolgt über den Ticketanbieter Njuko. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Sobald die Anmeldung vollständig abgeschlossen ist, erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung.
- Für den Registrierungs- und Zahlungsvorgang gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketanbieters.
- Teilnahmekarten können vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters auf einen anderen teilnahmeberechtigten Teilnehmer übertragen werden. Jeder Antrag auf Übertragung muss schriftlich an weekender@we-are-cyclists.de gerichtet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anträge auf Übertragung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
- Jede*r Teilnehmer*in, der*die ein übertragenes Ticket erhält, muss das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular unterzeichnen. Darüber hinaus muss er durch seine Unterschrift bestätigen, dass er diese AGB, die Haftungsausschlusserklärung sowie die Einwilligungs- und Datenerklärung akzeptiert. Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Der Veranstalter sendet dem*der Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine*n Teilnehmer*in jederzeit auszuschließen, wenn diese*r bei der Anmeldung falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat.
- Die Startunterlagen werden erst nach Vorlage einer unterzeichneten Haftungsfreistellungserklärung ausgehändigt. Der*die Teilnehmer*in muss die Haftungsfreistellungserklärung persönlich bei der Akkreditierung unterzeichnen.
- Der Veranstalter kann eine*n Teilnehmer*in von der Veranstaltung ausschließen oder den Vertrag kündigen, wenn der*die Teilnehmer*in:
- gegen die Veranstaltungsregeln oder -anweisungen verstößt (vor oder während der Veranstaltung);
- die Veranstaltung beharrlich stört oder sich selbst oder andere gefährdet;
- sich nicht an die Anweisungen des Veranstalters oder des Veranstaltungspersonals hält;
- sich in einer Weise verhält, die in einem solchen Maße vertragswidrig ist, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Im Falle einer Absage aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter das Recht auf die Teilnahmegebühr vor.
- Es gelten die folgenden Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen:
- 50 % refund for all cancellations received in writing no later than June 15. Written notice must be sent to weekender@we-are-cyclists.de.
- Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldegebühr unter keinen Umständen zurückerstattet, da dem Veranstalter dadurch feste Kosten entstanden sind, die nicht wieder hereingeholt werden können.
- Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang einer gültigen schriftlichen Stornierung bearbeitet.
- Cancellation by the participant must be made in writing to weekender@we-are-cyclists.de.
§4 Absage der Veranstaltung – Höhere Gewalt – Nichtteilnahme
- Wird die Veranstaltung oder werden einzelne Abschnitte der Strecke aufgrund höherer Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen – abgesagt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr sowie keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie Reise- oder Unterkunftskosten.
- Sollte ein*e angemeldete*r Teilnehmer*in nicht am Start erscheinen, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
- Der Veranstalter haftet nicht für eine Einschränkung oder Verhinderung der Teilnahme, die auf gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen zurückzuführen ist, denen der*die Teilnehmer*in unterliegt.
§5 Haftungsausschluss – Freistellung
- Mit der Anmeldung bestätigt der*die Teilnehmer*in verbindlich – ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter –, dass er über die in § 2 dieser AGB und in der Haftungsfreistellungserklärung genannten besonderen Vorkenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen:
- vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben;
- für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haften;
- wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt haben; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der*die Teilnehmer*in verpflichtet sich, den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, ehrenamtliche Helfer und Beauftragte von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus dem eigenen Verhalten, der Ausrüstung oder der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung ergeben, es sei denn, der Veranstalter haftet zwingend gemäß Absatz (2) oben.
- Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, sich allen angemessenen Kontrollen hinsichtlich seiner Person, seiner körperlichen Eignung und seiner Ausrüstung zu unterziehen, die vom Veranstalter oder den Veranstaltungsbeauftragten angeordnet werden.
- Der*die Teilnehmer*in ist sich der Teilnahmebedingungen und der geltenden Vorschriften vollumfänglich bewusst und akzeptiert diese. Der*die Teilnehmer*in bestätigt ausdrücklich, dass er*sie alle Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
- Der*die Teilnehmer*in erklärt, dass er*sie auf eigene Gefahr teilnimmt und für die Veranstaltung ausreichend versichert ist, einschließlich einer Deckung für Unfälle im Ausland.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsrisiken, die sich aus der Teilnahme ergeben. Bei der Anmeldung bestätigt der*die Teilnehmer*in, dass keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen, und dass seine körperliche Verfassung den Anforderungen einer anspruchsvollen Ausdauerveranstaltung entspricht.
- Werden vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin oder vom Veranstalter im Namen des Teilnehmers / der Teilnehmerin Dritte hinzugezogen – beispielsweise im Falle der Alarmierung von Rettungskräften –, so sind die dabei entstehenden Kosten vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin zu tragen, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, ihm entstandene Kosten, die er vorgestreckt hat, zurückzufordern.
- Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer*innen über eine Krankenversicherung verfügen, die Hubschrauberrettungseinsätze und Rücktransport abdeckt.
§6 Datenschutz – Fotografie – Medien
- Der Veranstalter verarbeitet die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung, einschließlich Teilnehmerverwaltung, Zahlungsabwicklung, Notfallkoordination und GPS-Ortung. Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Ausführliche Informationen zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, den Rechtsgrundlagen, den Datenempfängern, internationalen Datenübermittlungen, Aufbewahrungsfristen und den Rechten der Teilnehmer*innen sind in der separaten Einwilligungs- und Datenvereinbarung dargelegt, die die Teilnehmer lesen und unterzeichnen müssen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Abschnitt und der Einwilligungs- und Datenvereinbarung in Bezug auf Datenschutzangelegenheiten hat die Einwilligungs- und Datenvereinbarung Vorrang.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Video- und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung angefertigt werden, vom Veranstalter und dessen Partnern für nichtkommerzielle Veranstaltungsdokumentation und -werbung verwendet werden dürfen, einschließlich der Veröffentlichung auf der Veranstaltungswebsite, in sozialen Medien und auf anderen vom Veranstalter (wie Instagram, Facebook, YouTube und we-are-cyclists.de) oder dessen Partnern betriebenen Medienplattformen. Für diese Nutzung wird keine Vergütung gezahlt. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung für die zukünftige Nutzung jederzeit widerrufen, indem er sich an weekender@we-are-cyclists.de wendet..
- Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass sein*ihr Name, seine*ihre Staatsangehörigkeit und seine Endzeit in allen gedruckten und elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht werden.
- Der*die Teilnehmer*in kann der Weitergabe oder Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten widersprechen, indem er den Veranstalter schriftlich unter weekender@we-are-cyclists.de benachrichtigt.
- Mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse erklärt sich der*die Teilnehmer*in damit einverstanden, dass die Schuberth & Rotter GbR diese zur Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung verwendet.
§7 Verjährungsfrist
- Ansprüche des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die Schuberth & Rotter GbR verjähren, unabhängig vom Rechtsgrund, ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung, sofern nicht zwingende gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
- Das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Schuberth & Rotter GbR und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist München, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.